Jetzt unterschreiben gegen den Datenschutz-Abbau des Innenministeriums

Das Innenministerium will mit einem neuen Gesetzesentwurf (PDF) die Privatsphäre in Deutschland massiv einschränken. Das Ministerium pfeift dabei auf unsere Grundrechte – was zählt, ist das Geschäft mit persönlichen Daten und Überwachungspolitik.
Wir fordern mit einer Stellungnahme mehr Datenschutz und Privatsphäre (PDF) und bitten die Öffentlichkeit, diese Forderungen zu unterschreiben:

Mit den Unterschriften der Bevölkerung wollen wir allen wichtigen Ansprechpartnern in der Politik deutlich machen, dass das Grundrecht auf Privatsphäre auf keinen Fall ausgehöhlt werden darf.

Das Innenministerium will mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz beispielsweise durchsetzen, dass Daten zu anderen Zwecken verarbeitet werden können, als sie erhoben wurden, solange das „im berechtigten Interesse“ des Verantwortlichen liegt. Das ist eine Generalvollmacht für willkürliche, nachträgliche und zweckfremde Datenverarbeitung von persönlichen Informationen – ohne Einverständnis der betroffenen Personen.

Der vorliegende Entwurf des Innenministeriums ist genau das Gegenteil dessen, was die deutsche und europäische Bevölkerung dringend braucht und verdient hat“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage.

Digitalcourage fordert

  • ernstzunehmende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsverfahren
  • digitale Entwicklung datenschutzfreundlich gestalten
  • Kontrollbefugnisse der Datenschutzbeauftragten erhalten und stärken
  • Rechte für Bürgerinnen und Bürger erweitern
  • Zustimmungspflicht zu Datenverarbeitung nicht aushebeln
  • datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle fördern
  • ausufernde Videoüberwachung verhindern

(vollständige Stellungnahme für mehr Datenschutz und Privatsphäre lesen und unterschreiben)

Das Innenministerium plant unter anderem Ausweitungen der Verarbeitung von personenbeziehbaren Daten und von Videoüberwachung. Gleichzeitig soll das Recht der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden, selbst zu entscheiden, was mit ihren Daten geschieht. Würde dieser Entwurf endgültig werden, würde der deutsche Datenschutz unter das Niveau in Europa abgesenkt werden. Der Entwurf soll bereits im Januar 2017 im Bundestag diskutiert werden.

„Die Einschränkung der Datenschutzkontrolle im ärztlichen Bereich, die bisher ein Schwerpunkt der Aufsichtsbehörden ist, ist schlichtweg eine Katastrophe. Es ist kaum zu glauben, dass in Deutschland Standeslobby beim BMI derart viel Gehör findet. Der aktuelle IT-Gipfel hat in erschreckender Weise zu erkennen gegeben, dass Datenschutz bei der Bundesregierung derzeit nicht als relevant wahrgenommen wird“, sagt Thilo Weichert, Vorstandsmitglied der DVD. (Quelle: Pressemitteilung von DVD (PDF) vom 22. November 2016)

„Der Katalog der Zweckänderungsbefugnisse des § 23 Abs. 2 BDSG-neu für nicht-öffentliche Stellen ist pauschal und uferlos“ (Quelle: Stellungnahme EAID (PDF))

„Besonders kritisch ist es, dass bei großflächigen Videoüberwachungen die verfassungsrechtlich gebotene und auch in der Datenschutzgrundverordnung vorgesehene Interessenabwägung einseitig zu Gunsten der Sicherheit und zu Lasten der Grundrechte erfolgen soll.“ (Quelle: Stellungnahme EAID (PDF))

„Sollten die vorgeschlagenen Regelungen in ihrer derzeitigen Form beschlossen werden, würde dies zu einer massiven Verschlechterung der Verbraucherrechte führen. Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher wären künftig datenschutzrechtlich deutlich schlechter gestellt, als die Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten“ (Quelle: Stellungnahme vzbv (PDF))

Der [geplante,] pauschale Ausschluss des Widerspruchsrechts im Falle automatisierter Einzelfallentscheidungen einschließlich Profiling ist weder nachvollziehbar noch unionsrechtlich haltbar. Ohne Widerspruchsrecht sind betroffene Personen dieser die Persönlichkeitsrechte besonders empfindlich einschränkenden Art der Datenverarbeitung mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert. (Quelle: Stellungnahme Digitale Gesellschaft (PDF))

Mit den Unterschriften der Bevölkerung wollen wir allen wichtigen Ansprechpartnern in der Politik deutlich machen, dass das Grundrecht auf Privatsphäre auf keinen Fall ausgehöhlt werden darf.

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Foto: Digitalcourage CC BY SA 4.0