Überwachungsgesamtrechnung

Überwachung überall – unsere Materialsammlung zeigt's

Überwachungsmaßnahmen können einzeln gesehen harmlos wirken. Ihre Bewertung muss aber immer im Kontext aller anderen Überwachung stattfinden. Denn wenn viele Einzelmaßnahmen zusammengenommen den Effekt haben, dass Menschen sich permanent beobachtet fühlen, dann bewegen und äußern sie sich nicht mehr frei (chilling effect). Das gefährdet die Demokratie.

Bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts wieder einmal missachtet. Deshalb liefern wir zu unserer Verfassungsbeschwerde eine Materialsammlung zur Gesamtsituation der Überwachung in Deutschland.

Wir haben einen Katalog über die Überwachungsmaßnahmen zusammengestellt, denen wir täglich ausgesetzt sind.

Unterstützen Sie unsere Arbeit gegen die Vorratsdatenspeicherung! digitalcourage.de/weg-mit-vds (Bild: Heiko Sakurai)

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Hier finden Sie eine Auflistung von Studien, Statistiken und Analysen, die aufzeigen, dass die Vorratsdatenspeicherung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht darstellt.

Wie viel Überwachung verträgt eine Demokratie? Die Summe aller Überwachungsmaßnahmen übersteigt schon jetzt das für eine freie und demokratische Gesellschaft verträgliche Maß.

Chronologie

2006 Die EU erlässt die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung.
2007 Die 2. Große Koalition (2005–2009) beschließt die Vorratsdatenspeicherung.
2010 Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung für ungültig und verfassungwidrig. Darin besagt es, dass ein Gesetz immer auch im Zusammenhang aller anderen Überwachungsmaßnahmen betrachtet werden muss. Daraus wurde später von Alexander Roßnagel der Begriff der „Überwachungsgesamtrechnung“ hergeleitet.
2014 Der Europäische Gerichtshof erklärt die EU-Richtlinie für ungültig.
2015 Die 3. Große Koalition beschließt dennoch die Einführung einer angepassten Vorratsdatenspeicherung. 
2010–2016 Es werden unzählige neue Gesetze beschlossen, die das Niveau der Überwachung weiter anheben. Durch die Enthüllungen von Edward Snowden werden außerdem diverse Datenskandale bekannt, die aufzeigen, dass das Niveau der allgemeinen Überwachungen schon lange höher ist, als allgemein angenommen war.
2016 Digitalcourage reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Grundargument ist, dass die Überwachungsgesamtsituation in Deutschland schon ohne die Vorratsdatenspeicherung zu hoch ist.