Vorratsdatenspeicherung?

Nicht schon wieder!

(Zeichnung: Heiko Sakurai, mit freundlicher Genehmigung)

Wir jammern nicht, wir klagen – Nachschlag gegen Vorratsdatenspeicherung

Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg haben die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig abgelehnt. Da der Bundestag wider besseres Wissen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen hat, haben wir mit unserem Rechtsanwalt Meinhard Starostik Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Geben Sie unserem Anliegen noch mehr Gewicht, indem Sie unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen.

Tipp: Geben Sie diese Info an Freunde, Nachbarinnen und Kollegen weiter, denn schon am  1. Juli 2017 beginnt die anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungen in Deutschland - sofern das Verfassungsgericht das Gesetz nicht noch vorher kippt!

Mehr Info zur Vorratsdatenspeicherung

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