Das NSA-Puzzle

Seit nunmehr fast zwei Jahren tagt der Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages, um zu untersuchen, inwiefern wir durch amerikanische Geheimdienste überwacht bzw. ausspioniert werden. Die Mitglieder des Ausschusses haben schon einiges zur Aufklärung beigetragen, doch in erster Linie spielen sie eine Art Katz-und-Maus-Puzzle.

Der Ausschuss

Die Stimmung im Ausschuss ist konstruktiv-wertschätzend, doch je nach Zeugin oder Zeuge häufiger auch sarkastisch. Im Publikumsrang sitzen regelmäßige Gäste, die über Twitter (#NSAUA) und Liveblogs unermüdlich Öffentlichkeit herstellen. Im Sitzungssaal teilen sich die Parteien ihre Fragezeit gemäß der Berliner Stunde paritätisch nach Fraktionsstärke auf. Die Grünen bekommen acht Minuten, die Linke ebenfalls acht, die SPD 17 und die Union 27 Minuten. Wie wenig acht Minuten sein können, zeigt sich spätestens dann, wenn nach der ersten gestellten Frage minutenlang darüber diskutiert wird, ob sich die Frage überhaupt auf den Untersuchungsgegenstand bezieht.

Auf dem Laufenden bleiben: Newsletter abonnieren

Falls das gegeben ist, könnte noch der Untersuchungszeitraum oder das Kanzlerinnenamt einer Antwort im Wege stehen. Letzteres hat seinen festen Platz im Sichtfeld der Zeuginnen und Zeugen und schreitet nicht nur ein, falls eine Antwort nicht notwendig ist, sondern auch dann, wenn sie wegen Geheimhaltung nicht zugelassen ist. Das bedeutet: Wenn die Ausschussmitglieder mal eine Frage gefunden haben, die den Anforderungen (Untersuchungsgegenstand und -zeitraum) entspricht, kann es dennoch passieren, dass die Zeuginnen und Zeugen eine Antwort nicht geben oder auf die nicht-öffentliche Sitzung verschieben. Je nach Zeug.in bleibt damit ein Großteil der Fragen unbeantwortet. Und „je höher das Tier, desto geringer ist meist die Auskunftsbereitschaft“.

Vorsitz

Der Vorsitzende Patrick Sensburg macht dabei eine recht gute Figur. Die minutengenaue Zeitrechnung handhabt er aufmerksam, aber nicht unflexibel; aufkommende Frustration der Ausschussmitglieder sanktioniert er nicht, verbittet sich aber ebenso unangemessene Sprache gegenüber den Zeuginnen und Zeugen. Aufgrund der langen Sitzungen ist es auch im Zuschauerbereich erlaubt, zu essen und zu trinken, und wenn sich von oben (auf den billigen Plätzen) mal ein unerlaubtes Schnauben vernehmen lässt, überhört er dies großzügig. (Auf dem Publikumsrang muss sich die Öffentlichkeit nämlich jegliche Form von Meinungsbekundungen verkneifen – wie es auch in jeder Sitzung eines Stadtrates üblich ist.)

Ein schier unlösbares Puzzle

Die Ausschussmitglieder stehen gleich vor mehreren Schwierigkeiten. Da sie einen Umstand untersuchen, bei dem es viel um Geheimhaltung geht, hören sie permanent, dass die Antwort auf eine Frage nicht gegeben werden kann. Sie müssen dann – meist ohne eine Erklärung – entscheiden, ob sie sich damit zufrieden geben oder sich damit nicht abspeisen lassen wollen. Die richtigen Fragen zu finden, ist ein anderes Problem in einem Themenfeld, von dem so wenig bekannt ist. Und vieles kann nur in nicht-öffentlicher Sitzung besprochen werden. Das Problem hierbei ist: Was nicht-öffentlich besprochen wurde, kann nicht im Abschlussbericht erwähnt werden. Nicht-öffentliche Sitzungen mögen vielleicht unverzichtbar sein, doch ihr Wert ist gering, da es bei einem Untersuchungsausschuss ja darum geht, die parlamentarische Kontrolle durch Herstellung von Öffentlichkeit zu ermöglichen.1

Viele Details, deren Relevanz zunächst nicht einzuordnen ist, stellen sich Monate später in Kombination mit einem anderen harmlosen Detail als entscheidender Hinweis heraus. Stellen Sie sich ein Puzzlespiel vor, in dem Sie tausende Puzzleteile vorgesetzt bekommen, aber das Bild nicht kennen und nicht erfahren, ob die Teile vollständig sind und welche Teile überhaupt gebraucht werden, um das Puzzle zu lösen.

sagt Leena Simon, die den NSA-Ausschuss für Digitalcourage besucht hat.

Hauptzeuge nicht geladen

Der Ausschuss wurde in Reaktion auf die Enthüllungen von Edward Snowden im Jahr 2013 eingesetzt. Die „durch Snowden“ veröffentlichten Dokumente sind regelmäßig Verhandlungsgegenstand; Edward Snowden selbst wurde jedoch nicht als Zeuge gehört. Genau das hatte die Opposition beantragt. Doch für eine Befragung im Bundestag hätte Deutschland Snowden eine sichere Einreise und Aufenthalt gewährleisten müssen. Hierzu war der Wille regierungsseitig offenbar nicht vorhanden. Eine Einladung zur Befragung per Videokonferenz wurde im Ausschuss beschlossen, aber von Snowdens Anwälten als nicht praktikabel abgelehnt. Eine Klage der Oppositionsfraktionen vor dem Bundesverfassungsgericht, mit der die Regierung zu einer persönlichen Ladung gezwungen werden sollte, war nicht erfolgreich. So bleibt der wichtigste Zeuge ungehört, während sich die Chefs und Abteilungsleiter von BND, Verfassungsschutz und Co. weiterhin damit herausreden können, die Dokumente angeblich gar nicht zu kennen.

Grundrechte gelten nicht im Weltall

Auf dem 32. Chaos Communication Congress (32C3) wurden Ende 2015 Gesprächsausschnitte aus dem Untersuchungsausschuss verlesen. Diese Lesung gibt einen zutreffenden Eindruck davon, wie so manche Zeug.innenbefragung verläuft. Wir können die Aufzeichnung der Lesung sehr empfehlen. Noch besser ist es natürlich, zu einer Live-Aufführung zu gehen.

Ermittlungserfolge

Bei solchen Voraussetzungen grenzt es an ein Wunder, dass der Ausschuss überhaupt schon etwas in Erfahrung gebracht hat. Doch das hat er. Und zwar nicht zu knapp:

Digitalcourage wirkt. Wirken Sie mit!

Diskussion um Asyl für Snowden

Wichtigster Zeuge wäre natürlich Edward Snowden gewesen. Immerhin war er es, der durch seine Enthüllungen den Anlass für einen solchen Ausschuss lieferte. Durch die Ladung des NSA-Untersuchungsausschusses entstand eine Diskussion zur Frage nach Asyl für Snowden in Deutschland. Doch die Bundesregierung „weigert [...] sich bis zum heutigen Zeitpunkt, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vernehmung in Berlin zu schaffen“2. Somit konnte das Anliegen bis zum Verfassungsgericht getragen werden. Ohne den Untersuchungsausschuss hätte es dazu wohl nicht den Anlass gegeben.

Selektoren-Liste

Durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses kam auch die Kooperation von BND und NSA auf Basis sogenannter „Selektoren“ (Suchwörter) ans Licht. Eine Liste mit Selektoren, nach denen Informationen ausgewählt und an die NSA weitergegeben wurden, sorgte für Aufregung, weil sie eine Wahrung unserer Grundrechte gar nicht möglich machte. Den Abgeordneten vom Untersuchungsausschuss wurde jedoch kein Einblick ermöglicht, nicht einmal in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Daher ist noch immer nicht ergründbar, ob und wie sichergestellt ist, dass keine von der Verfassung geschützten Daten weitergegeben werden.

Die Opposition klagt vor dem Bundesverfassungsgericht auf Herausgabe der Liste, die bisher nur von einer „Vertrauensperson“ eingesehen werden durfte2.

Rechtswidrige Zusammenarbeit von BND und NSA

Gleich zu Beginn des Ausschusses wurde unmissverständlich klargestellt: Die Zusammenarbeit von BND und NSA war (und ist) verfassungswidrig. Darin waren sich Hans-Jürgen Papier (ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts), Wolfgang Hoffmann-Riem (ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht) sowie Matthias Bäcker (Rechtsprofessor an der Universität Mannheim) weitgehend einig. Die parlamentarische Kontrolle ist offensichtlich nicht ausreichend, um zu gewährleisten, dass Grundrechte verlässlich eingehalten werden.

Bundesregierung als Wolf im Schafspelz entlarvt

Erinnern Sie sich noch: 2013, vor der Bundestagswahl, kurz nach den Enthüllungen von Edward Snowden? Die Mitglieder der Regierung präsentierten sich als Unschuldslämmer. Da wurde sich empört – „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht!“ – und „deutsches Recht auf deutschem Boden“ gefordert. Und da wurden „No-Spy-Abkommen“ versprochen, die niemals kamen, und von denen wir mittlerweile auch wissen, dass sie nie geplant waren.

Vor allem durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses wissen wir heute, dass die propagierte Unschuld der Bundesregierung reine Show war. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten ist derart umfassend und unkontrolliert, dass die Bundesregierung ihre naive Ausrede nicht aufrecht erhalten konnte.

Wir setzen uns für Ihre Privatsphäre und Grundrechte ein. Werden Sie Fördermitglied bei Digitalcourage.

Tiefgreifende parlamentarische Auseinandersetzung

Der Bundestag ist wohl das einzige Parlament, das sich so tiefgreifend mit der Geheimdienstproblematik beschäftigt. Auch dieses Bemühen wird zwar durch das Kanzlerinnenamt systematisch sabotiert2, und unter gelungener parlamentarischer Kontrolle möchte man sich eigentlich etwas anderes vorstellen als das hier veranstaltete Puzzle-Rate-Spiel. Letztlich haben wir dennoch mit diesem Ausschuss weltweit ein Beispiel gesetzt und geben damit auch ein klares Signal ins Ausland.

Dabei sein

Die öffentlichen Sitzungen finden gewöhnlich donnerstags in den Sitzungswochen statt. Unter dem Hashtag #NSAUA werden sie auf Twitter kommentiert, Netzpolitik.org veröffentlicht immer ein Live-Protokoll. Ein Besuch der Sitzung ist unkompliziert möglich. Einfache Tipps zur Anmeldung gibt es auch schon. Je deutlicher die Öffentlichkeit ihr Interesse an diesem Ausschuss kundtut (sei es über Twitter, Zeitungsberichte oder – am besten – durch physische Anwesenheit im Publikumsrang), desto einfacher haben es die Abgeordneten, auf öffentlicher Verhandlung zu bestehen.

Über Unterstützung freuen sich

Viele Menschen haben sich in diesem Ausschuss bereits verdient gemacht. Für ihre Hartnäckigkeit und ihren Einsatz möchten wir ein Mal herzlich Danke sagen:

  • Edward Snowden, denn ohne ihn gäbe es den Ausschuss gar nicht: unterstützen
  • Andre Meister und Anna Biselli, die dafür sorgen, dass jede Sitzung live ins Netz protokolliert wird: unterstützen
  • Daniel Lücking und Cbass, die auf Twitter live berichten und kommentieren und weitere Aufmerksamkeit generieren: Daniel folgen; Cbass folgen
  • Das Team vom Podcast „Technische Aufklärung“ zum NSA-Untersuchungsausschuss: unterstützen
  • Veith Yäger, deren Zeichnungen es ermöglichen, sich ein Bild von den Zeuginnen und Zeugen zu machen: folgen
  • Kai Biermann, der den Ausschuss als interessierter Journalist mit viel Durchhaltevermögen verfolgt und aufbereitet: lesen oder folgen
  • Die Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz und Christian Ströbele, die hartnäckig nachfragen, sich nicht abspeisen lassen und auf Öffentlichkeit beharren: unterstützen
  • Die Linke Abgeordnete Martina Renner und ihre Mitarbeiterin Anne Roth, die vor Ort und auf Twitter unbeirrbar den Finger in die Wunde legen: unterstützen
  • und die Personen, die man immer vergisst, wenn man solche Listen macht, weshalb man solche Listen eigentlich gar nicht machen sollte. Warum man es eben doch sollte, sagt Kübra Gümüşay.

Links

Seite des Untersuchungsausschusses
Einfache Tipps, wie man den Ausschuss besuchen kann
Bericht von Konstantin von Notz über den Ausschuss
Aufzeichnung der Lesung „Grundrechte gelten nicht im Weltall“

Text: Leena Simon
Bild: Joe Brusky CC BY NC 2.0

Update 02.06.2016, 13:43: Beim Dank wurden Veith Yäger und der Podcast „Technische Aufklärung“ hinzugefügt.


  1. So will es das „Öffentlichkeitsprinzip[s] im demokratischen Parlamentarismus, dem gerade für das parlamentarische Untersuchungsverfahren, wie Art. 44 I GG zeigt, ein besonderer Stellenwert zukommt (BVerfGE 77, 1 (48); Sachs – Magiera, a.a.O., Art. 44, Rdnr. 19)“ Quelle 

  2. Quelle: Bericht von Konstantin von Notz: „Geheimdienste außer Kontrolle?“