Rena Tangens: „Persönlichkeit des Verbraucherschutzes 2015“
Der Preis wurde zum zweiten Mal verliehen und zeichnet Persönlichkeiten aus, die sich besonders um Verbraucher.innenschutz verdient gemacht haben. Dazu gehört Rena zweifellos, wie die Jury deutlich machte: Rena ist Vorsitzende von Digitalcourage seit über 25 Jahren, hat den Begriff Datenkrake geprägt und verhinderte gemeinsam mit uns die Einführung von RFID-Chips in den Payback-Karten.
Ermahnungen an BMJV
Verliehen wurde der Preis nicht von Heiko Maas, der in Vertretung von Sigmar Gabriel nach Israel reisen musste, sondern vom Parlamentarischen Staatssekretär im BMJV, Ulrich Kelber. Ihn ermahnte Rena Tangens, die Vorratsdatenspeicherung nicht einzuführen und endlich Bewegung in die Ermittlungen gegen die NSA-Überwachung zu bringen. Denn nur so ließen sich unsere Grundrechte effektiv schützen, so Rena Tangens.
Der Preis wurde auf dem Deutschen Verbrauchertag 2015 verliehen, der im Museum für Kommunikation in Berlin vom Verbraucherzentrale Bundesverband ausgerichtet wurde. Das Motto in diesem Jahr lautete „Sharing Economy – Teilen. Haben. Teilhaben“ und wurde kontrovers diskutiert.
Sharing Economy nicht nur einfaches Teilen
Francisca Pick von ouishare, einer Plattform die Menschen aus der Sharing Economy zusammenbringt, stellte den Community-Gedanken der Sharing Economy in den Vordergrund: Verschiedene Plattformen bieten das Potenzial, Menschen zusammenzubringen und einen kulturellen Wandeln einzuleiten. Bisher sei die Sharing Economy häufig noch ein Elitenprojekt, aber langfristig wird dieser Wandel alle Menschen ergreifen. Auch ist für sie die Fokussierung auf Konsum nur ein Ausschnitt. Dabei verwies sie auf verschiedene Plattformen, die heute schon Finanzierung, Produktion und Lernen als Sharing-Projekte verstehen.
Deutlich kritischer sah der Soziologe Harald Welzer die Sharing Economy: Er stellte auf die die öffentliche Infrastruktur und das Solidaritätsprinzip ab. Diese würden nun durchkommerzialisiert und neoliberalisiert, wo vorher ganz ohne finanzielle Interessen solidarisch geteilt und geholfen wurde. „Dann müssen wir demnächst 2,50 € an die Nachbarin zahlen, die unsere Pakete annimmt,“ so seine Befürchtung. Außerdem sei die Sharing Economy verlogen, da in der schönen neuen Welt der Start-Ups niemand wirklich sage, dass er Geld verdienen wollte, sondern alle nur die Welt verbessern wollten.
Bundeskanzleramt: Deutschland muss hohes Niveau beim Datenschutz
verteidigen! In Vertretung der Bundeskanzlerin, die in Sachen Griechenland die Fraktionen im Bundestag informierte, phrasierte Staatsminister im Bundeskanzleramt, Helge Braun, von einer sich verändernden Arbeitswelt. Außerdem müsse Deutschland sein „hohes Schutzniveau beim Datenschutz“ in der EU-Datenschutzreform verteidigen. Was man von diesen Worten zu halten hat, haben wir vor zwei Wochen ja im Ministerrat gesehen. Immerhin wurde aber die Novelle des Unterlassungsklagegesetzes auf den Weg gebracht, mit der Verbraucherschutzvereine nun auch Datenschutzverstöße von großen Firmen abmahnen können.
In der anschließenden Diskussion zwischen Wirtschaftsvertreter.innen und Mitgliedern des Bundestages wurde vor allem über Regulierung gestritten. Für Renate Künast von den Grünen verbat es sich, diesen Begriff als negativen Kampfbegriff zu sehen, da es um Mindeststandards gehe und unsere Grundrechte schüzen. Zustimmung bekam sie von allen anderen Parteien, während Fabian Nestmann von Uber sich lieber flexible Regeln wünschte, die nicht bloß darauf ausgelegt seien, überkommene Geschäftsmodelle zu schützen. Klaus Müller, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbands, verwies auf Studien, wonach sich zwar 88 % der Deutschen vorstellen könnten, zu teilen statt zu besitzen, aber 79 % nur unter Freundinnen und Freunden.
Datenschutz beim Teilen nicht vergessen!
Besonders kritisch sah er die Frage des Datenschutzes, die bis dahin nur gelegentlich aufgekommen war. Mit viel Engagement in Sharing Communities werden private Vorlieben und sehr Persönliches preisgegeben, bei denen unklar sei, wer mit diesen Daten dann weitere Geschäfte treibe. Hierzu forderte er die anwesenden Politiker.innen aus den Ministerien und dem Parlament auf, sich weiter für die Zweckbindung, eine starke Einwilligung und die Eingrenzung der Profilbildung in der EU-Datenschutzverordnung stark zu machen. Außerdem könnte die Datenportabilität endlich gewachsene Monopole wie die von Google und Facebook aufbrechen und neue Monopole verhindern. Das Grundprinzip des Datenschutz by default darf laut Müller auf keinen Fall auf der Strecke bleiben, wie neben Müller 81 % alle Befragten in einer Umfrage des vzbv fanden. Bleib zu hoffen, dass Staatssekretär Kelber aus dem BJMV eifrig mitgeschrieben hat. Lobende Worte für die Politik fand Müller für das angestrebte Verbandsklagegesetz, das endlich ein effektives Vorgehen der Verbraucherschützer.innen gegen Datenschutzverstöße ermögliche. Und sicher ist das ganz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Persönlichkeit des Verbraucherschutzes 2015, Rena Tangens.
Die Preisträgerin im Porträt
- Videoporträt von Rena Tangens im Youtube-Kanal der Stiftung Verbraucherschutz
- Video von der Verleihung des Preises inklusive Videoportrait
(Autor: Dennis Romberg)
(Bild: Stiftung Verbraucherschutz / Holger Groß)
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