Für einen starken Datenschutz in Europa – Mischen Sie sich ein!

Heute haben Sie die Chance, etwas selbst in die Hand zu nehmen: die Reform des Datenschutzes, die die Europäische Union seit über einem Jahr vorantreibt. Wir haben diese Reform bisher sehr intensiv und kritisch begleitet. Denn von der Reform sind alle direkt betroffen. Jetzt ist Ihre Mithilfe gefragt.

[Aktualisierung:] Der Ausschuss für Bürgerrechte hat seine Abstimmung auf Ende September vertragt. Sie haben also weiterhin die Chance, mit Ihrer Mail oder Ihrem Brief auf die Abgeordneten einzuwirken.

Ende Mai stimmt der leitende Ausschuss für Bürgerrechte (LIBE) im Europaparlament über die Reform ab. Die bisherigen Abstimmungen in den anderen Ausschüssen lassen nichts Gutes ahnen – große Firmen und Lobbyisten haben es geschafft, den Politikerinnen und Politikern in Brüssel einzuflüstern, dass Datenschutz überflüssig und veraltet sei. Aber in einer lebendigen Demokratie brauchen wir alle unsere Grundrechte – und dazu zählt der Datenschutz –, um uns gegen Manipulation und Überwachung zu wehren. Werden Sie jetzt selbst aktiv und setzten Sie der Lobby-Macht in Brüssel etwas entgegen. Helfen Sie mit, dass der Ausschuss für Bürgerrechte „pro Datenschutz“ abstimmt. Schreiben Sie Ihren Abgeordneten! Die wichtigsten Punkte und Argumente sowie die Adressen der Abgeordneten finden Sie hier:

Umfassende Definition von personenbezogenen Daten

Zentraler Bestandteil der neuen Datenschutzgrundverordnung ist die Definition personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten. Bei der Datenverarbeitung wird Ihr Klarname oder Ihre private Adresse nicht benötigt. Wichtiger ist eine Identitätsnummer, mit der Sie anhand ihrer Gewohnheiten wieder erkannt werden können.

Daher fordern wir: Eine grundlegende Definition von personenbezogenen Daten. Pseudonyme Daten müssen zudem als personenbezogene Daten gelten, da auch diese Daten einzelne Personen identifizierbar machen!

„Berechtigtes Interesse“ zur Datenverarbeitung

Firmen interessieren sich für so manches von Ihnen und ganz besonders dreist sind die Preisträger des heutigen Abends. Welche Firma würde nicht behaupten, sie hätte ein „berechtigtes Interesse“ an Ihren Daten? Das kann sie nämlich, einfach so, um Ihre Daten zu verarbeiten. Das allein ist schon schlimm. Einige Politiker wollen dieses „berechtigte Interesse“ sogar auf „dritte Parteien“ ausweiten – also auch auf Firmen, mit denen Sie nie Kontakt hatten. Und das unter Umständen für Zwecke, die sie vielleicht niemals erfahren werden.

Daher fordern wir: Streichung des „berechtigten Interesses“ – wer persönliche Daten von Ihnen verarbeiten will, muss Sie um Erlaubnis fragen.

Datenübertragbarkeit

Stellen Sie sich vor, Sie wollen umziehen, Ihre alte Wohnung ist zu eng. Ihre Vermieterin besteht aber darauf, dass die Möbel, die Ihnen gehören, in der Wohnung bleiben müssen. Und Ihre Kleidung. Und Ihre Katze. So läuft es gerade bei vielen Internetdiensten, denn Daten können daraus nicht mitgenommen werden. Einmal drin, ist man für immer gefangen.

Daher fordern wir: Datenübertragbarkeit in einem „strukturierten, gebräuchlichen Format“. Daten, die Sie selbst eingestellt haben, gehören Ihnen. Nehmen Sie sie mit und wechseln Sie zu einer datenschutzfreundlichen Plattform.

Einwilligung

„Willst Du meine Daten, dann frag' mich vorher“ – unter diesen Leitsatz hat der EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht die Reform um den Datenschutz gestellt. Und das „Fragen“ sollte ernst genommen werden. Wer Ihnen ein voreingestelltes Häckchen unterjubelt oder von Ihnen erwartet, eine Textpassage zu streichen, der fragt Sie gerade nicht, sondern führt Sie hinters Licht, um an Ihre Einwilligung zu kommen.

Daher fordern wir: Nur explizite Einwilligungen sind echte Einwilligungen in die Datenverarbeitung. Alles andere ist Betrug.

Profiling

Niemand wird gern in ein Raster gequetscht. Ihr Wohnort, Ihr Beruf, Ihre Internetgewohnheiten, Ihre letzten Reisen und unzählige andere Muster mehr verraten so viel von Ihnen, dass Firmen daraus gerne ein automatisiertes Profil über Sie anlegen wollen – um Ihre Gewohnheiten vorhersagen und Sie manipulieren zu können. Profile sind aber immer nur eine Vermutung. Sie können zutreffen, müssen aber nicht. Wichtige Entscheidungen, etwa über Kreditvergabe oder Krankenversicherung, sollten nicht solchen Automatismen überlassen werden.

Daher fordern wir: Profiling (online und offline) braucht strenge Regeln und eine explizite Erlaubnis der Betroffenen. Eine Widerspruchslösung reicht nicht. Außerdem muss die Art und Weise, wie Profile gebildet werden, also die Algorithmen, offengelegt werden.

Schreiben auch Sie Ihren Abgeordneten, damit unser Grundrecht auf Datenschutz durch möglichst viele Stimmen in Brüssel Gehör findet!