Ablaufdatum ungewiss

Bis wann ist die alte Krankenversicherungskarte denn nun gültig? Darüber streiten sich fast alle Beteiligten.

Im letzten Monat haben die Krankenkassen über ihren Verband, dem GKV, erklärt, dass die alten Krankenversichertenkarten (KVK) nur noch bis zum 1. Januar 2014 gültig seien. Dass das nicht stimmt, haben wir hier schon erwähnt. Jetzt kommt erneut Bewegung in die Sache.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, KBV, sieht darin eine „Fehlinformation der Öffentlichkeit“ seitens der Krankenkassen.

KBV-Chef Dr. Andreas Köhler geht davon aus,

dass der GKV-Spitzenverband die Irritationen öffentlich durch eine entsprechende Richtigstellung beseitigen werde. Die alte KVK sei auch nach dem 1. Januar 2014 gültig – und zwar so lange, bis ihr Datum abgelaufen ist.

Das hieße, dass die alten Versicherungskarten sogar in Einzelfällen noch über den 1. Oktober 2014 gültig seien, von dem wir bisher als Stichtag ausgegangen sind. Wir sind gespannt, ob der GKV sich dazu durchringt, seine Fehlinformation richtig zu stellen und die Panikmache zu beenden.

[Aktualisierung]: Das Drängeln und Fehlinformieren soll laut Facharzt.de auf massive Probleme einzelner Kassen zurückzuführen sein, die vorgeschriebene Quote an eGK-Ausgaben zu erreichen. Dort wiederholt KBV-Sprecher Stahl auch noch einmal die Position:

Die alte Krankenversicherten-Karte ist nach dem 1. Januar 2014 und auch noch nach dem 1. Oktober 2014 gültig – und zwar so lange, bis ihr Datum abgelaufen ist.

[Ende der Aktualisierung]

Mehr Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.

(Bild: Tim Reckmann, CC BY-NC-SA 2.0)