Strafanzeige gegen Bundesregierung
Pressemitteilung vom 03.02.2014
Digitalcourage erstattet zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte und dem CCC Strafanzeige gegen die Bundesregierung im Geheimdienstskandal.
Berlin / Bielefeld, 3. Februar 2014
Der Bürgerrechtsverein Digitalcourage hat heute zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte und dem Chaos Computer Club Strafanzeige gegen die Bundesregierung und Geheimdienstmitarbeiter erstattet. Sie fordern die Vernehmung von Edward Snowden als sachverständigem Zeugen.
Die Anzeige richtet sich unter anderem gegen die Bundesregierung sowie gegen in Deutschland tätige Geheimdienstagenten, gegen den Bundesnachrichtendienst und dessen Präsidenten, gegen den amtierenden Bundesinnenminister Thomas de Maizère, seinen Amtsvorgänger Hans-Peter Friedrich und deren Amtsvorgänger.
Die Bürgerrechtsorganisationen werfen den Beschuldigten vor, verbotenerweise in Geheimdiensttätigkeiten involviert zu sein, den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der Menschen in Deutschland verletzt, sowie Strafvereitelung im Amt begangen zu haben.
Mit der Anzeige soll erreicht werden, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen in der Sache aufnimmt, da bislang trotz fast täglich neuer Enthüllungen nichts unternommen wurde, um die Überwachung durch ausländische Geheimdienste zu untersuchen und zu bestrafen. Weiterhin fordern die Bürgerrechtsorganisationen, Edward Snowden als Zeugen persönlich vor Gericht zu vernehmen.
„Es ist unverständlich, warum der Generalbundesanwalt bisher noch nicht ermittelt hat und auch die Politik sich wirksamen Maßnahmen verweigert. Wenn die offiziellen Stellen hier zurückschrecken, müssen wir staatlich garantierte Rechte eben einklagen“, so padeluun von Digitalcourage.
Die Strafanzeige wurde von den Anwälten Eberhard Schultz und Claus Förster in Berlin gefertigt.
Die Strafanzeige erfolgt parallel zu vergleichbaren Anzeigen in Frankreich und Belgien, die ebenfalls von der Internationalen Liga für Menschenrechte initiiert wurden. Damit sollen die geheimdienstlichen Übergriffe auf die Grundrechte in den jeweils unterschiedlich verfassten Staaten zunächst getrennt verhandelt werden. Falls die Anzeigen abgewiesen werden, sollen sie in den einzelnen Ländern als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gemeinsam zur Anzeige gebracht werden.
Digitalcourage ruft Organisationen und Einzelpersonen auf, sich der Strafanzeige anzuschließen und sie öffentlichkeitswirksam zu unterstützen.