Kritik an neuer Datenschutzbeauftragten
Pressemitteilung vom 19.12.2013
Digitalcourage kritisiert die Wahl von Andrea Voßhoff (CDU) zur Datenschutzbeauftragten.
Medienberichten zufolge soll die CDU-Kandidatin Andrea Voßhoff am Donnerstag zur neuen Bundesdatenschutzbeauftragten gewählt werden. Eine Personalentscheidung, die irritiert, denn Andrea Voßhoff hat bisher keinerlei Profil im Thema Datenschutz.
Im Gegenteil: Frau Voßhoff hat sich öffentlich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die anlasslose Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Bürger ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte und birgt ein hohes Mißbrauchspotential. Die Vorratsdatenspeicherung weiterhin zu forden, nachdem das Ausmaß der geheimdienstlichen Überwachung bekannt geworden ist, zeugt von Ignoranz gegenüber den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger. Dabei sollte eine Bundesdatenschutzbeauftragte eben diese gegenüber den Begehrlichkeiten von Staat und Wirtschaft vertreten.
Andrea Voßhoff war bei der Bundestagswahl als Kandidatin der CDU in Brandenburg gescheitert.
„Mit dieser Personalentscheidung demonstriert die CDU/CSU ihren Unwillen, den Späh-Skandal ernst zu nehmen. Gerade bei einer großen Koalition brauchen wir niemanden, der Regierungsentscheidungen abnickt, sondern eine wirksame Kontrollinstanz für den Datenschutz“, so Rena Tangens von Digitalcourage.
„Wenn die SPD Frau Voßhoff als neue Datenschutzbeauftragte mitträgt, zeigt sie damit, dass der Datenschutz für die SPD kein wichtiges Thema ist. Die SPD sollte nicht zulassen, dass das Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten als Versorgungsposten missbraucht wird – dafür ist es zu wichtig“, so padeluun von Digitalcourage.
Digitalcourage erwartet von Frau Voßhoff, sich den wichtigen Aufgaben zu stellen und sich eindeutig und unmissverständlich gegen die Vorratsdatenspeicherung zu positionieren. Digitalcourage hofft, dass Frau Voßhoff Datenschutz und Bürgerrechte ernst nimmt und an ihrem Amt wächst.
Digitalcourage fordert, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte endlich unabhängig vom Innenministerium wird, wie es eine EU-Richtlinie schon seit dem Jahr 1995 vorschreibt.