Nutzen Sie Ihre Auskunftsrechte!
Hinweis: Die in diesem Text verlinkten Musterschreiben beziehen sich auf das derzeit (noch) gültige Bundesdatenschutzgesetz. Auf Grundlage der Europäischen Datenschutzgrundverordnung wird das Bundesdatenschutzgesetz derzeit reformiert. Zu befürchten sind Einschränkungen der Auskunftsrechte. [Stand: 5.12.2016]
Komm, ärgere die Datenkraken!
Wissen Sie, welche Behörden und Unternehmen Informationen über Sie gesammelt haben? Sie haben das Recht, das zu erfahren – und es lohnt sich, diese Auskunftsrechte zu nutzen. Denn die Bewertung von Daten entscheidet darüber, welche Kredite, Produkte, Dienstleistungen und Tarife Ihnen angeboten werden. Die Studie „Durchleuchtet, analysiert und einsortiert“ zeigt, welche Daten von Unternehmen erhoben werden, und wie viel diese Unternehmen über Sie wissen. Allein Ihre Facebook-Likes verraten Ihre Interessen, Ihre Kaufkraft, Ihre psychologische Verfassung, Ihre sexuelle Orientierung, Ihre Religion und vieles mehr.
„70 Likes reichen, um die Menschenkenntnis eines Freundes zu überbieten, 150 um die der Eltern, mit 300 Likes kann die Maschine das Verhalten einer Person eindeutiger vorhersagen als deren Partner.“ (Quelle: Artikel „Ich habe nur gezeigt, dass es die Bombe gibt“, dasmagazin.ch vom 3. Dezember 2016)
„Was macht ihr mit meinen Daten?“
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Wie detailliert das Bild über einzelne Personen werden kann, wie lange Daten gespeichert werden und wie schwierig es ist, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten, zeigt der Grünen-Politiker Malte Spitz in dem Buch „Was macht ihr mit meinen Daten?“ anhand seiner eigenen Person. Sehr aufschlussreich ist die Visualisierung der erfragten Daten auf seiner Website. Die Auskunfts-Odyssee, die Malte Spitz erlebt hat, ist lesenswert und unterhaltsam.
Auskunftsrechte nutzen
Sie haben ein gesetzliches Auskunftsrecht, dessen Grundlage das Bundesdatenschutzgesetz ist. Das Wichtigste daraus ist beispielsweise auf datenschutzbeauftragter-info.de zusammengefasst. Hilfreiche Musterbriefe gibt es von der Bundesdatenschutzbeauftragten, von den Verbraucherzentralen und vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Auskunfteien
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Auch gegenüber Auskunfteien wie der Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen. Sollten Sie auf Ihre Anfrage keine oder eine abschlägige Antwort erhalten, senden sie eine zweite Anfrage mit einer Kopie an den zuständigen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit ihres Bundeslandes.
Auskunft-Generatoren nutzen
Bei Auskunftsersuchen an Polizei, Verfassungsschutz, Länder, internationale Stellen und private Scoringagenturen (Schufa, Creditreform, Deltavista Schufa, arvato Infoscore) hilft der Generator datenschmutz.de. Technisch und inhaltlich betreut wird das Projekt von der Roten Hilfe Heidelberg. Die Benutzung ist sehr einfach:
„(…) füllt einfach die Felder unten aus, wählt die Stellen, an die ihr Anfragen stellen wollt und klickt auf "Ok". Ihr solltet dann ein PDF zurückkriegen, das ihr nur noch ausdrucken und unterschreiben müsst. Wenn euer Drucker halbwegs ok ist, dürften die Briefe zur Verwendung mit Fensterumschlägen taugen.“ (Quelle: datenschmutz.de)
Wie immer, sollten Sie sich auch bei diesem Webdienst alle Details genau durchlesen, zum Beispiel zu der Frage: „Werden Polizei und Verfassungsschutz durch die Anfrage nicht erst auf mich aufmerksam?“ Hintergründe und Erfahrungsberichte finden Sie im Wiki von datenschmutz.de
Wer sich bei Auskünften helfen lassen möchte, kann auch kommerzielle Dienstleister beauftragen, zum Beispiel selbstauskunft.net. Dahinter steckt die Digineo GmbH in Bremen. Auf jeden Fall sollten Sie sich die Datenschutzbestimmungen und AGB genau durchlesen.
Spezialdienst für Journalistinnen und Journalisten: Für Selbstauskünfte von deutschen Behörden einzuholen gibt es den Auskunftsgenerator Frag-den-Dienst, der sich primär an Journalist.innen richtet. Dieses Projekt wird betreut vom Netzwerk Recherche e.V. in Berlin.
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Änderungen:
- 03.12.2016: Teaser und Einstieg geändert
- 05.12.2016: selbstauskunft.net hinzugefügt, datenschmutz.de genauer erläutert, Link zu Musterbriefen der Bundesdatenschutzbeauftragten ergänzt & Hinweis zu Reform des Bundesdatenschutzgesetzes ergänzt
Hinweis:
Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, auch nicht durch unsere Empfehlungen. Programme können unentdeckte Fehler haben, und Datenschnüffeltechniken entwickeln sich weiter. Bleiben Sie wachsam!
Der Artikel ist auf dem Stand vom 05.12.2016. Sollten Sie Fehler finden, Ergänzungen haben oder Empfehlungen bei Ihnen nicht funktionieren, geben Sie uns Bescheid.
Bilder:
Information: Heath Brandon auf Flickr (CC BY-SA 2.0)
Infoschild: Magnus Akselvoll auf Flickr (CC BY 2.0)