Bundesverfassungsgericht will Vorratsdatenspeicherung 2017 nicht verhandeln

Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, welche Verfassungsbeschwerden dieses Jahr behandelt werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht auf der Liste. Somit werden Telekommunikationsanbieter ab Juli 2017 Metadaten speichern müssen.

Keinen Monat ist es her, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung erhoben hat. Zu Recht! Wir haben im November 2016 Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähgesetz eingereicht. Doch jetzt gibt es schlechte Nachrichten. Das Bundesverfassungsgericht will offenbar die Vorratsdatenspeicherung dieses Jahr nicht mehr verhandeln. Zumindest taucht das Gesetz nicht in seiner Jahresvorausschau auf.

Das heißt, ab dem 1. Juli müssen Telekommunikationsanbieter die Metadaten ihrer Kunden speichern – ob sie wollen oder nicht. Wer nicht speichert, muss Bußgeld zahlen. Das ist auch für die betroffenen Unternehmen eine Zumutung. Denn sie müssen die Überwachungsinfrastruktur schaffen, obwohl die möglicherweise im nächsten Jahr wieder überflüssig wird, wenn über die Verfassungsbeschwerden entschieden wurden. Der Eilantrag eines Telekommunikationsanbieters aus München für eine Aussetzung des Gesetzes wurde bereits vom Verwaltungsgericht Köln abgeschmettert.

Die Entscheidung, die Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung auf die lange Bank zu schieben, ist in vielerlei Hinsicht unverständlich:
Die Chancen stehen gut, dass die Richterinnen und Richter in Karlsruhe zu dem Schluss kommen, dass auch die neue deutsche Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Erst im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof anlassloser Vorratsdatenspeicherung in eine Absage erteilt. Bis das Bundesverfassungsgericht sich mit unserer und anderen Verfassungsbeschwerden beschäftigt, muss jeder Mensch damit leben, dass ab dem 1. Juli 2017 aufgezeichnet wird, wie lange er mit wem, wann, wo kommuniziert hat – Informationen, die unser komplettes Leben nachvollziehbar machen. Wir erwägen, einen Eilantrag gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Wir bleiben dran.

Hintergrund zu unserer Verfassungsbeschwerde:
https://digitalcourage.de/blog/2016/klage-gg-vds-eingereicht

Text: Kerstin Demuth

Bild: Brigitte Wegner