EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus

Das Europaparlament hat am Mittwoch, 14. April 2016 mit großer Mehrheit die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen.

Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigt

Die Richtlinie soll unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten sowie die Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen verhindern. Zugleich gefährdet sie jedoch sowohl die Pressefreiheit, als auch die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Whistleblowern. – Wieso?

Über die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. (DGB)

Informationen aus Unternehmen sind häufig die Grundlage für kritischen Journalismus im Sinne der Öffentlichkeit. Mitarbeiterinnen und Journalistinnen muss es möglich sein, Misstände aus ihrem Umfeld, mit Unternehmensinterna, aufdecken und belegen zu können. Ein Beispiel sind die kürzlich veröffentlichten Panama-Papers.
Nur mit Hilfe von Informantinnen können Misstände in der Gesellschaft publik gemacht werden. Das ist keine Wirtschaftsspionage, sondern die notwendige Gegenkraft zu Wirtschaft und Staat. Doch die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschneidet eine legitime Ausübung des Rechtes auf Pressefreiheit und Information.

WeMove fordert das Europaparlament mit einer Petition dazu auf neue Geheimhaltungs-Rechte für Unternehmen zu verhindern.

Weiterführende Links:

  • EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Meinungsfreiheit: LOBBYCONTROL
  • Pressemitteilung, EU-Richtlinie gefährdet Meinungs- und Pressefreiheit: Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Kampagne, New secrecy rights for business? No Thanks!: WeMove

Bild: Businessman: Seabamirum auf Flickr, CC BY 2.0

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