Vorratsdatenspeicherung: Die Telefon-Überwachung auf dem Weg zum Gesetz
Ist es nun ein schwarzer Tag für den Datenschutz oder nicht? Einerseits ja, denn das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 27. Mai 2015 die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Andererseits haben wir am gleichen Tag unser 1000stes Fördermitglied verbucht. Ein Meilenstein, der uns sagt: mehr und mehr Menschen sehen in der Totalüberwachug ein Problem und werden aktiv. Das macht Mut. Im Bekämpfen von Vorratsdatenspeicherungen haben wir gute Referenzen vorzuweisen. Und wir werden auch dieses Gesetz wegklagen.
Unsere Themenseite Vorratsdatenspeicherung liefert einen Überblick.
Beschwerde einlegen gegen Vorratsdatenspeicherung
Unser Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der schon 2010 mit uns vor dem Verfassungsgericht Beschwerde eingereicht hatte, hält auch diesen neuen Versuch einer Vorratsdatenspeicherung für nicht mit der Grundrechte-Charta der EU vereinbar:
„Weder wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, noch kann jemals die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung den Verhältnismäßigkeitsanforderungen des Europäischen Gerichtshofes genügen. (...) Die Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt. Gemessen am Prüfmaßstab der Art. 7 und 8 Europäischen GrundrechteCharta sind die gesetzlichen Regelungen nichtig.“
Digitalcourage wird Verfassungsbeschwerde einlegen, falls die Vorratsdatenspeicherung zum Gesetz wird.
Parlament muss Vorratsdatenspeicherung verhindern
Besser wäre es natürlich, die Vorratsdatenspeicherung würde gar nicht erst zum Gesetz. Sowohl für die Staatskasse (die dann nicht sinnlos Geld ausgeben würde), als auch für die Politik (die nicht noch mehr Vertrauen durch grundrechtswidrige Gesetze verspielen würde) als auch für uns (die wir in einem Bereich weniger unsere Freiheitsrechte verteidigen müssten) wäre das die beste Lösung. Unsere Hoffnung liegt nun auf dem deutschen Parlament, insbesondere bei der SPD. Denn hier besteht bei Weitem keine Einigkeit zur Vorratsdatenspeicherung. Deshalb werden wir am 20.06. beim SPD-Parteikonvent auf der Straße stehen und die SPD daran erinnern, dass der Vorratsdatenspeicherung nicht nur juristisch, sondern auch politisch eine Absage erteilt werden muss.
Freiheit statt Angst: Protest gegen Vorratsdatenspeicherung
Deshalb ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um gegen die Vorratsdatenspeicherung auf die Straße zu gehen. Im Rahmen der „Freiheit statt Angst“-Tour organisieren derzeit viele verschiedene Menschen in ganz Deutschland Demonstrationen um ein deutliches Zeichen gegen die ausufernde Überwachung zu setzen. In über 30 Städten können Sie mit demonstrieren oder noch besser: Melden Sie selbst eine Demonstration an. Ganz gleich, ob in einer größeren Stadt oder in einem kleinem Ort: Jede.r Teilnehmer.in zählt und untermauert unseren Protest!
Weiterführende Links:
- 5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung
- Vorratsdatenspeicherung: 80 Millionen sollen anlasslos überwacht werden
- SPD: Die Basis kann lästig sein. Vor allem, wenn sie Recht hat
- heise.de: Justizminister: Vorratsdatenspeicherung "hält Urteilen der Gerichte stand"
- Rechtsanwalt M. Starostik (Berlin) zum Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: “Die Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt”
- Rechtsanwalt Meinhard Starostik: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung
Autorinnen: Leena Simon, Johanna Springhorn
Bild: Andreas Gerhold CC BY-SA 2.0
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