Unterlassungsverfahren gegen Facebook

Als irreführend bezeichnet der vzbv unter anderem die Aussage auf der Startseite von Facebook: „Facebook ist und bleibt kostenlos.“ Es ist bekannt, dass Facebook sein Geld mit und durch Werbung verdient. Den Menschen muss vor Augen geführt werden, dass es sich bei seinen Daten um ein kostbares und eigentlich unbezahlbares Gut handelt.

Facebook hatte zum 30. Januar 2015 seine Datenrichtlinie und Nutzungsbedingungen geändert. 19 Klauseln sind aus Sicht der vzbv rechtswidrig, zum Beispiel die Klarnamenpflicht oder fehlende Einwilligungen in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung.

padeluun am Donnerstag, 26. Februar 18:50 Uhr im WDR

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padeluun, Gründungsvorstand von Digitalcourage im Interview am Donnerstag, 26 Februar 2015 18:50 Uhr: WDR Aktuelle Stunde

Alle Informationen zum Unterlassungsverfahren gegen Facebook bei Verbraucherzentrale Bundesverband

Bild: vzbv Facebook-Infografik zur Verwendung
Foto padeluun: Veit Mette