Gesundheitskarte: Fragen und Antworten

Gesundheitskarte: Fragen und Antworten


Was ist die elektronische Gesundheitskarte?

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine Chipkarte, die die Krankenversichertenkarte der Krankenkassen ablöst. Auf den ersten Blick unterscheidet sich die eGK vor allem durch das Foto von ihrer Vorgängerversion. Es verbirgt sich aber ein neues, komplexes Daten-System, die sogenannte Telematische Infrastruktur dahinter. Mit der neuen Karte soll auf weit mehr Daten zugegriffen werden, als das bisher der Fall ist. Gleichzeitig kann die eGK über die Telematische Infrastruktur nicht nur ausgelesen, sondern auch beschrieben werden. Einige Daten sind direkt auf der Gesundheitskarte gespeichert, andere Daten sind auf ihr verlinkt. Damit ist die Karte in Zukunft der Zugangsschlüssel zu vernetzt gespeicherten Gesundheitsdaten. Bis jetzt sind die meisten Funktionen der Karte noch nicht nutzbar. Mehr dazu unter: Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte Der Vorschlag, eine neue Chipkarte im Gesundheitswesen einzuführen, geht auf eine Studie der Unternehmensberatung Roland Berger zurück. Die politisch-industrielle Geschichte hinter der Karte hat Detlef Borchers 2011 recherchiert.

Welche Probleme wird die Gesundheitskarte in Zukunft bringen?

Eine grundsätzliche Kritik zu den langfristigen negativen Auswirkungen der elektronischen Gesundheitskarte auf das Gesundheitssystem finden Sie in dem Artikel „E-Health“ gefährdet Gesundheitssystem“.

Was sind Gesundheitsdaten?

Gesundheitsdaten sind individuelle medizinische Informationen, die eine Gesundheitsbiographie abbilden. Zu diesen Daten gehören unter anderem: Röntgenbilder, CT- und MRT-Aufnahmen, Diagnosen, Informationen über verabreichte Medikamente, über Operationen sowie Therapienotizen von Ärzt.innen und Psycholog.innen. Gesundheitsdaten sind wertvoll, sensibel und können gefährlich sein – darum müssen sie besonders geschützt werden. Sie unterliegen der informationellen Selbstbestimmung und gehören in die Hände der Patient.innen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), das „E-Health-Gesetz“ und die Telematische Infrastruktur sind ein riesiger Schritt – und der entscheidende Schlüssel – für eine gigantische Datensammlung: Krankengeschichte, Arztberichte, Krankenhausberichte und andere persönliche Daten sollen – statt dezentral bei den zuständigen Ärzt.innen oder lokal bei den Patien.innen – dauerhaft in zentralen Großrechnern (Cloud) bei den Krankenkassen gespeichert werden.

Wer trägt die Kosten für das Projekt?

Langfristig werden die Kosten auf die Versicherten umgelegt. Ohne die erwarteten Ziele erreicht zu haben und ohne, dass die gesetzten Fristen eingehalten werden, übersteigen die Kosten für das Projekt massiv den veranschlagten Rahmen. Die erwarteten Kosten sind über die Jahre bis auf 14,1 Milliarden Euro gestiegen, während ursprünglich das Projekt nur etwa 700 Millionen Euro kosten sollte.

Welche Firmen und Gesellschaften stecken hinter dem Projekt?

Keine Gewähr auf Vollständigkeit Sie haben eine Ergänzung? Bitte schreiben Sie uns einfach eine Email.

Diverse Chip- und Gerätehersteller

Was ist problematisch am Foto auf der Gesundheitskarte?

In Zeiten automatischer Gesichtserkennung ist die digitale Speicherung von Fotos problematisch. Besonders, wenn große Mengen bei Krankenkassen unverschlüsselt gespeichert werden. Außerdem bringen Fotos auf der Gesundheitskarte nicht mehr Sicherheit, weil die Identität der abgebildeten Person weder von der Krankenkasse noch in den Arztpraxen valide überprüft werden kann.

Was ist problematisch an der PIN?

Der Zugang zu den erweiterten Funktionen der eGK (siehe unten) soll über eine mehrstellige persönliche Identifikationsnummer (PIN) gesichert werden. PIN-Nummern können die Daten auf der Karte und den Zugang zu den vernetzten Daten nicht verlässlich sichern: Viele Menschen können sich aus unterschiedlichsten Gründen, besonders im Falle einer Erkrankung, keine 4-stellige PIN merken. Bei bereits gelaufenen Testversuchen wurden viele Gesundheitskarten gesperrt, weil die PIN zu oft falsch eingegeben wurde. Es ist abzusehen, dass die PIN-Sicherung umgangen wird, etwa, indem die PIN auf der Karte notiert wird.

Welche Funktionen hat die elektronische Gesundheitskarte?

Die elektronische Gesundheitskarte hat freiwillige und verpflichtende Funktionen:

Verpflichtende Funktionen

  • Ein Bild der versicherten Person auf der Vorderseite
  • „Stammdaten“: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, und Versichertennummer
  • Der europäische Krankenversicherungsnachweis auf der Rückseite
  • Das Online-Stammdatenmanagement (Wurden Ihre Stammdaten bisher ausschließlich in der Arztpraxis eingelesen, werden sie nun online mit der Krankenkasse abgeglichen)
  • Teilnahme an Disease‐Management‐Programmen
  • Zuzahlungsstatus (geschützt nach Sozialdatenschutz)
  • Eindeutige, lebenslange ID (Nach den Erfahrungen der systematischen Verfolgung von Menschen im deutschen Nationalsozialismus, sollte von lebenslangen Registrierungen von Personen Abstand genommen werden.)

Freiwillige und gleichzeitig besonders kritische Funktionen
Die zentrale Speicherung von Patientendaten ist freiwillig und muss von Versicherten nicht genutzt werden. Allerdings: Viele Fragen zum Funktionsumfang sind weiterhin offen. Die eGK wird erst einmal eingeführt und nach und nach soll ihr Nutzen erweitert werden. Schon jetzt gibt es große Tendenzen, die Versicherten zu "vermessen" und mit Gesundheits-Apps o.ä. nachweisen zu lassen, dass sie einen gesunden Lebensstil pflegen und dadurch Vorteile erhalten:

  • Daten für die Notfallversorgung (Notfalldaten)
  • Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
  • Elektronische Patientenakte (ePatientenakte)
  • Elektronisches Patientenfach
  • Elektronische Patientenquittung
  • Erklärung zur Organspendebereitschaft
  • weitere zukünftige Anwendungen (Geschäftsmodelle)

Seit wann wird versucht die Gesundheitskarte einzuführen?

Seit Anfang der 2000er Jahre wird versucht, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Die "Gesundheitskarte" sollte ursprünglich zum 1.1.2006 eingeführt werden. Bis heute ist die vollständige Umsetzung des milliardenschweren Projekts immer wieder an technischen und datenschutzrechtlichen Problemen und am Widerstand von Patient.innen, Ärtzt.innen und Jurist.innen gescheitert. Die privaten Krankenkassen sind aus dem Projekt seit 2010 zu großen Teilen ausgestiegen. Die eGK ist Teil einer sich im Aufbau befindlichen Telematik Infrastruktur, in der für den kompletten Gesundheitssektor ein bundesweites Netzwerk zwischen Krankenhaus-, Krankenkassen- und weiteren medizinischen Netzwerken entsteht.

Auf Basis dieser Telematik Infrastruktur werden IT-Firmen zahlreiche Anwendungen und Geschäftsmodelle entwickeln, die mit Verknüpfung von Patient.innen-Daten arbeiten werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plant ein „E-Health-Gesetz“ zur Durchsetzung dieser Infrastruktur. Eine weitere Kommerzialisierung des Gesunheitswesen ist zu befürchten. Aus Sicherheitsgründen werden 2015 die bis jetzt ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarten ausgewechselt. Die eGK ist gesetzlich im 5. Sozialgesetzbuch geregelt.
Wegbereiter der "Gesundheitskarte" ist die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie "Telematik im Gesundheitswesen - Perspektiven der Telemedizin in Deutschland" (1998) der Roland Berger & Partner GmbH. Der Link zu dieser Studie führt leider mittlerweile ins Leere.

Warum üben Krankenkassen und Verbände soviel Druck aus?

Das Projekt ist sowohl technisch, rechtlich, als auch inhaltlich fragwürdig und noch dazu unverhältnismäßig teuer. Darum kann es nur durch Druck auf gesetzlich krankenversicherte Menschen umgesetzt werden. Arztpraxen werden mit Geld gelockt, um an Testläufen des eGK-Projekts teilzunehmen. Mit der eGK und der angeschlossenen Telematischen Infrastruktur sollen Daten erhoben und ausgewertet werden, um die medizinische Versorgung weiter zu „rationalisieren“. Entwickelt wird die Telematische Infrastruktur unter anderem von der Bertelsmann-Tochter Arvato Systems. Letztendlich geht es um einen Umbau des Gesundheitssystems, in dem medizinische Daten mit Gewinnabsichten erhoben, nachverfolgt und verarbeitet werden. Mit der Telematischen Infrastruktur kann sehr viel Geld verdient werden, während die Kosten durch Steuergelder finanziert werden. Sowohl Ärztinnen, als auch Patienten verlieren durch die Vernetzung noch mehr von ihrer ohnehin angegriffenen Privatsphäre und Selbstständigkeit.

Was können Sie tun?

Das Projekt „e-Health“ wird mit großem Druck und ohne Alternativen erzwungen. Die persönliche Gesundheit von Menschen wird dabei als Hebel angesetzt: entweder die elektronische Gesundheitskarte wird trotz aller Bedenken und Kritik genutzt, oder aber die ärztliche Behandlung wird verweigert. Leider häufen sich bei uns die Nachfragen zu genau diesem Problem. Viele Menschen verweigern die Karte und wollen sich dem Druck nicht beugen, benötigen aber medizinische Behandlung. Aktuell ist die Möglichkeit des individuellen Widerstandes hier jedoch sehr begrenzt. Ihre Gesundheit steht an erster Stelle. Vereine und Verbände müssen jetzt aktiv werden. Möglichkeiten zum Handeln bietet beispielsweise unser Rechtshilfefond zur juristischen Arbeit an dem Thema. Diesen können Sie mit einer Spende unterstützen. Damit wird gegebenenfalls beispielsweise eine Klage gegen das „e-Health-Gesetz“ möglich.

Wenn Sie von uns über dieses und weitere Themen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, abonnieren Sie einfach unseren kostenfreien Newsletter.

  • Informieren Sie sich und andere über das Projekt Gesundheitskarte. Sprechen Sie mit Ärzt.innen, Politiker.innen und ihrer Krankenkasse
  • Nutzen Sie Alternativen, wie ENA – den Europäischen Notfallausweis
  • Unterstützen Sie juristische Arbeit zur Gesundheitskarte und zum „eHealth-Gesetz“ mit einer Spende
  • Mit einer Datenschutzverfügung für Patientinnen und Patienten können Sie Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und der geplanten Speicherung von Gesundheitsdaten in zentralen Großcomputern widersprechen.
  • Sie können der Abgabe eines Fotos widersprechen. Eine mögliche Grundlage ist SGB V, § 291 Abs.2, Satz 2. : „Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.“ In bestimmten Religionsgemeinschaften besteht ein Verbot, Lichtbilder von sich anfertigen zu lassen. Gleichzeitig benötigen Krankenkassen für ihre gesetzlichen Aufgaben keine Angabe über die Religionszugehörigkeit ihrer Mitglieder. In einigen Fällen genügen auch freie Begründungen. Nach ggf. mehrfachen schriftlichen Widersprüchen wird ihr Anliegen in vielen Fällen an die Widerspruchsabteilung Ihrer Krankenkasse geleitet, wo die Chance besteht, dass in Ihrem Interesse über die Abgabe eines Fotos entschieden wird.
  • Sie können die Petition Stoppt die e-Card! unterzeichnen.
  • Sie können Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung nutzen. Ein Recht auf Akteneinsicht bei Krankenkassen haben Sie nach § 25 Abs. 5 SGB X. Weitere Informationen, sowie Musterschreiben dazu finden Sie auf patientennet.de.
  • Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine „Ersatzbescheinigung“ anfordern. Einem Urteil des Berliner Sozialgerichts folgend, besteht jedoch leider kein Rechtsanspruch auf eine Papierbescheinigung anstelle einer elektronischen Gesundheitskarte. Eine Papier-Ersatzbescheinigung für einen Tag, mehrere Tage, Wochen oder Monate erhalten Sie ggf. in der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse, häufig wird diese auch direkt an die jeweilige Praxis gefaxt. Sollte sich Ihre Krankenkasse weigern Ihnen Papierbescheinigungen auszustellen, bliebe Ihnen nach derzeitigem Stand nur das Privatrechnungsverfahren. Beim Privatrechnungsverfahren enstehen für Sie höhere Kosten und es gelten Fristen. Weitere Informationen zu Ersatzverfahren [Hinweis: Artikel auf Stand April 2014]

Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel „Fragen und Antworten zur eGK“ von April 2014.

Wo gibt es weitere Informationen zum Thema?


Wir setzen uns für Ihre Privatsphäre und Grundrechte ein.
Werden Sie Fördermitglied bei Digitalcourage.


Titelbild: opyh CC BY 2.0
Text: Friedemann Ebelt und Digitalcourage AG Text