EU-Verordnung könnte betriebliche Datenschutzbeauftragte abschaffen
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. warnen in einer Pressemitteilung davor, dass ein schneller Kompromiss in den Verhandlungen um die EU-Datenschutz-Grundverordnung das Ende für betriebliche Datenschutzbeauftragte bedeuteten könnte:
Die geplante Regelung hätte zur Konsequenz, dass in Deutschland die Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter in Industrie, Handel und Mittelstand mit Geltung der EU-DS-GVO auslaufen würde. Betroffene würden einen Anwalt für ihre Rechte und Interessen in den Unternehmen verlieren. Zugleich würde für die Unternehmensleitung der unabhängige Berater und Garant der Selbstkontrolle auf betrieblicher Ebene wegfallen.