Eine grundrechtskonforme Vorratsdatenspeicherung ist nicht möglich
Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten ist mit den verbrieften Grundrechten in Europa unvereinbar, das hat der Europäische Gerichtshof unmissverständlich festgestellt und die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kassiert.
Es ist deshalb absolut unverständlich, warum diese Forderung es immer wieder auf die politische Tagesordnung schafft. Eine grundrechtskonforme Vorratsdatenspeicherung ist nicht möglich und jegliche Überlegungen über ihre Nützlichkeit sind damit hinfällig. Grundrechtskonforme Maßnahmen, die die Sicherheit tatsächlich erhöhen, wie soziale Programme zur Gewaltprävention und eine verbesserte Ausbildung der Polizei dürfen nicht mehr der Kürzungspolitik zum Opfer fallen.
30. Januar 2015