Digitaler Nachlass - vzbv startet Kampagne

Viele Menschen haben heute Social-Media-Accounts, unzählige Rechnungen werden nur noch online beglichen, Versicherungen und Bankkonten nur noch online abgeschlossen. Wenn Menschen sterben, ist das für die Angehörigen, die den Nachlass zu verwalten haben, nicht nur schmerzvoll, sondern mit zunehmender Digitalisierung unseres Lebens auch sehr viel aufwändiger, diesen Nachlass zu verwalten. Mit einer neuen Kampagne will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt sensibilisieren.

Social-Media lebt weiter

Frank Schirrmacher nutzte Twitter. Seinen letzten Tweet hat er vor 139 Tagen abgesetzt und auf einen Guardian-Artikel zum Krieg im Irak verlinkt. Einen Tag später, am 12. Juni 2014, starb er. Was passiert mit den Facebook-, Twitter- oder anderen Social-Media-Accounts nach unserem Tod? Die wenigstens Menschen machen sich darüber Gedanken. Aber klar ist: Alle drei Minuten stirbt in Deutschland ein Mensch mit Facebook-Account.

Gedenken oder Löschen

Einige Social-Media-Seiten, darunter eben auch Facebook, bieten inzwischen eine spezielle Gedenkseite an, in die das eigene Profil nach dem Tod umgewandelt werden kann. Aber zum einen müssen Angehörige genau davon erst einmal wissen, und zum anderen stellt sich die Frage: Was wollte der oder die Verstorbene überhaupt? Dass der Account ewig weiterlebt? Dass er gelöscht wird? Soll überhaupt jemand nach dem eigenen Tod Zugang zu persönlichen Nachrichten, E-Mails oder anderen Daten haben? Für diese Fragen will die Kampagne zum Digitalen Nachlass des Projekts „Surfer haben Rechte“ vom Verbraucherzentrale Bundesverband sensibilisieren.

Bankkonten und Shoppingaccounts können teuer werden

Auf machts-gut.de finden Nutzerinnen und Nutzer einen Test als Denkanstoß mit verschiedenen Fragen rund um den Digitalen Nachlass. Etwa wer nach dem eigenen Tod auf E-Mails zugreifen können sollte, falls überhaupt, oder wem man die eigenen Fotos vermachen will. Nicht zu vergessen: Wer weiß eigentlich von Online-Bankkonten oder Versicherungsverträgen, die nur online abgeschlossen wurde. Passend dazu werden dann Checklisten erstellt, was alles zu beachten ist oder was man schon beachtet hat.

Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod und seinem digitalen Erbe ist nicht selbstverständlich. Aber es ist sicherlich eine Art, den persönlichen Datenschutz auch nach dem Tod zu regeln und hilft im Zweifel den Angehörigen, richtig zu entscheiden – und Accounts auch mal zu schließen oder Daten zu löschen.

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