Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand
Der Europäische Gerichtshof hat heute mit großem Medieninteresse eine Anhörung über die Vorratsdatenspeicherung abgehalten. Dabei ging es um Klagen gegen die umstrittene Richtlinie zur Vollüberwachung sämtlicher Bürgerinnen und Bürger seitens der irischen NGO „Digital Rights Ireland“ und Bedenken des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes.
Stellung zur Vorratsdatenspeicherung nahmen unter anderem Vertreter aus Italien, Spanien und England. Keinem der Befürworter gelang es, überzeugende Argumente für die Richtlinie vorzubringen. Die Stellungnahmen der Befürworter blieben es schuldig, überzeugend nachzuweisen, dass die Vorratsdatenspeicherung unbedingt notwendig ist. Auch auf mehrmalige Nachfragen des Gerichts konnten sie keine Statistiken oder andere Beweise liefern, sondern versteiften sich stattdessen auf windige Metaphern.
Fehlende Statistiken
Auf der anderen Seite legten die Gegner der Überwachung den Finger in die Wunde: Wo denn die Statistiken seien, die zur Evaluierung versprochen wurden? Gerade der Fall Deutschland zeige ja, dass vor, während und nach der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsrate nahezu konstant blieb. Auch der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx brachte erhebliche Bedenken gegen das Speichern der Telefon- und Internetverbindungsdaten vor.
Rena Tangens war für uns Live vor Ort in Luxemburg und hat in kleinen Statements ihre Einschätzungen festgehalten. Außerdem gibt es auf Netzpolitik und beim Standard aus Österreich Liveblogs.
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(Bild: Rena Tangens, cc-by-sa)