Rooter haben Rechte
Im März 2012 haben wir etwas getan, was mit uns schon vier Millionen Menschen mit ihrem Smartphone getan haben: Wir haben ein freies Betriebssystem auf unsere Smartphones gespielt, um uns den Datenkraken Google und Apple zu entziehen.
Das bekannteste und am weitesten verbreitete dieser Betriebssysteme ist CyanogenMod. Bei manchen Handy-Modellen kann man sich zwar kein ganz freies Betriebssystem aufspielen, aber immerhin so genannte Root-Rechte verschaffen, die zusätzliche Einstellungen und Hardware-Zugriffe erlauben und so einen Teil der Tracking-Methoden abstellen.
Gewährleistung nach Rooting?
Egal ob CyanogenMod oder Root-Rechte, viele Hersteller drücken sich bei befreiten Handys um die Gewährleistung. Die FSFE hatte uns damals bei unserem Workshop geholfen, unsere Handys zu befreien, und schon dabei darauf hingewiesen, dass das Rooting sich nicht auf die Gewährleistung auswirkt.
vzbv sucht Erfahrungen
Wie die Hersteller genau mit gerooteten Geräten umgehen, untersucht jetzt der vzbv. Hat Ihnen ein Hersteller schon einmal Gewährleistungsansprüche versagt mit dem Hinweis, dass ihr Gerät gerootet ist? In den ersten sechs Monaten nach Kauf des Smartphones muss der Hersteller beweisen, dass das Gerät nicht schon vor dem Kauf defekt war – dieser Anspruch muss auch dann gelten, wenn das Smartphone befreit wurde.
(Bild: "© Stephanie Hofschlaeger/ PIXELIO")