Abmahnung an Google
Heute hat der vzbv Google abgemahnt. Google ist nur über ein Kontaktformular zu erreichen, nicht aber – wie es deutsche Gesetze vorsehen – per E-Mail. Nachrichten, Beschwerden, Verbesserungen und Anfragen, »die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen,« können, so Google, »nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden«. Das Unternehmen hat bis zum 6. Mai 2013 Zeit, die vom vzbv geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
Auch wir haben so unsere Erfahrungen mit Nachrichten an Google gemacht. Eine Woche vor den BigBrotherAwards haben wir die Gewinner vorab informiert. Per Fax und E-Mail, und den Brief anschließend in die Briefpost gegeben. Dass niemand zur Preisverleihung kommt, überrascht uns ja schon kaum noch. Aber dass sogar die Briefe zurückkommen, fanden wir etwas befremdlich.
Zumal bei der ABC-Straße 19 in Hamburg doch relativ deutlich zu erkennen ist, dass Google dort zumindest etwas »beheimatet« sein müsste.
Auch wenn es generell schwierig ist, die richtigen Ansprechpartner für die Preisträger zu finden, da sich Firmen häufig hinter PR-Firmen-Konstrukten und anderen Adressen verstecken – dieser Brief hätte zustellbar sein müssen. Eine Reaktion von Google, auch per Mail, kam bis heute nicht.
Beim vzbv gibt es ein Update der Geschichte.
(Bild: Dennis Romberg, cc-by-sa)