Der laute Katzenjammer der Staatsfeinde - Gastkommentar

Kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt hat, erklingt seitens der Befürworter des Gesetzes lauter Katzenjammer: Von einer Sicherheitslücke, von Handlungsunfähigkeit bei der Verfolgung von Straftaten und dringendem Bedarf für ein Nachfolgegesetz ist die Rede. Aber der Reihe nach...

Eine der ersten Rückmeldungen kam von Peter Altmaier, dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er zeigte sich wenig erfreut über das Urteil und griff in seiner Argumentation auf ein „bewährtes“ Schlagwort zurück: den rechtsfreien Raum Internet. "Wir können uns einen monatelangen rechtsfreien Raum nicht leisten."

Zu dieser Form der Argumentation ist bereits vieles geschrieben worden, deshalb in aller Kürze: Das Internet war niemals ein rechtsfreier Raum und wird es durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung demzufolge auch nicht werden. Die VDS erfasste bezüglich des Surfens im Netz keine 'Einzelverbindungsnachweise', der Schwerpunkt der gesamten Speicherung lag auf Daten über Telefonverbindungen. Der private Versand und Empfang von E-Mails über Provider die aufgrund ihrer Größe zur VDS verpflichtet waren ist kein Stützpfeiler bei der Begehung von Straftaten über das Internet – Spammer und Phisher schreiben Mails nicht von Ihren eigenen Rechnern aus. Und als letzte Anmerkung: 'Wir' haben nach Altmaiers Argumentation seit den Anfängen des WWW bis zum Beginn der VDS knapp 20 Jahre lang einen rechtsfreien Raum recht gut überstanden...

Liberale Privatpersonen

Zwischendurch freute sich Guido Westerwelle, dass „Liberale dieses Urteil erstritten haben“ und stärkte somit die Harmonie in der Koalition nochmals nachdrücklich. Auch wenn das Engagement der Liberalen bei der Auseinandersetzung um die VDS sehr groß war und absolut zu begrüßen ist – so ganz alleine haben die Liberalen das Urteil nicht erstritten. Vor allem aber haben Sie es als Privatpersonen getan.

Am Abend des 2.3.2010 meldete sich dann mit Wolfgang Bosbach von der CDU einer der stärksten Befürworter neuer Sicherheitsgesetze zu Wort. Er sprach in Bekräftigung seines Kollegen Altmaier von einem „Vakuum“, dass keinen dauerhaften Bestand haben dürfte. Denn sonst wäre dies "eine Einladung an alle Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen, nach Deutschland zu kommen".

Die Runde bei Markus Lanz

In der ZDF Talkshow Markus Lanz zeigte sich Wolfgang Bosbach einmal mehr als Vertreter einer Fraktion von unbelehrbaren Scharfmachern (im Gespräch von links nach rechts: Markus Lanz, Wolfgang Bosbach, Michael Opoczynski, padeluun, Peter Schaar)

Deutschland ist wehrhaft

Die Logik: Internetkriminelle, Spione und Terroristen aus der ganzen Welt werden ihre Server und Aktivitäten innerhalb der nächsten Monate nach Deutschland verlegen, falls die VDS nicht bald wieder eingeführt wird. Hier zeigt sich kein tiefes Verständnis des globalen Mediums Internet und der Art und Weise wie darin Kriminalität begangen wird. Server, die für Internetkriminalität genutzt werden, stehen üblicherweise in Ländern, die entweder kein Interesse oder keine Mittel – gemeint sind hier Rechtsgrundlagen und vor allem Personal in den Ermittlungsbehörden - zur Bekämpfung dieser Form von Kriminalität haben. Beide Eigenschaften treffen auf Deutschland unabhängig von der VDS nicht zu. Im Übrigen wäre nach den Vorgaben des BVerfG eine Abfrage der aus der VDS entstehenden Daten für den Großteil der mittels Telekommunikation begangenen Straftaten eben gerade nicht zulässig.

Ilegale Ermittlungspraxis der Behörden aufgedeckt?

Der 3.3.2010 stand dann ganz im Zeichen der Vertreter der Ermittlungsbehörden. Hervor stach hier besonders Klaus Jansen, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Die VDS sei ein zentrales und unersetzliches Instrument zur Bekämpfung und Aufklärung von Verbrechen gewesen. Beispielhaft führte er interessanterweise die Aufklärung von Beleidigung, Betrug und Stalking an. Allesamt Straftatbestände, die bereits seit dem Erlass der Eilverfügung durch das BVerfG keinen Zugriff auf Daten aus der VDS rechtfertigen. Hier stellt sich die berechtigte Frage, ob Herr Jansen unbeabsichtigt eine illegale Ermittlungspraxis der Behörden verraten hat oder lediglich schlecht informiert war. Gehen wir mal von Letzterem aus. Ein gewichtiges Argument hat er jedenfalls nicht hervorgebracht – die von ihm aufgelisteten Straftatbestände rechtfertigen keinen alltäglichen massenhaften Grundrechtseingriff. Abschließend erklärte Jansen dann den Bürger zum „Verlierer der gesamten Diskussion“. Angesichts der Tatsache, dass nun selbst von den Befürwortern zugegeben wird, durch das Urteil endlich Rechtssicherheit zu haben, eine relativ gewagte These. Damit nicht genug bewertet er das Urteil als „gut für die Grundrechte – aber nur, wenn man die Opfer von Straftaten oder Gefahrensituationen von Grundrechten ausnimmt.“

Denken wir diese Logik zu Ende, sind jegliche rechtsstaatlichen Schutzmechanismen mit der Verletzung der Grundrechte von Opfern von Straftaten gleichzusetzen und somit abzulehnen. Es wäre doch sehr interessant zu erfahren, wie Herr Jansen sich eine auch nur annähernd grundrechtskonforme Strafverfolgung unter diesem Paradigma vorstellen würde.

Sauerland-Gruppe?

Ihm folgte Konrad Freiberg von der Gewerkschaft der Polizei, der laut Braunschweiger Zeitung auf die geplanten Terroranschläge der Sauerlandgruppe verwies, wo die Fahnder solche Kontaktdaten als wichtige Quelle nutzen konnten. Angesichts der Tatsache, dass die Verhaftungen der Mitglieder der Sauerland-Gruppe im Herbst 2007 erfolgten und das Gesetz zur VDS zum 01.01.2008 in Kraft trat, stellt sich hier die Frage, welche Daten aus der VDS Herr Freiberg in diesem Zusammenhang genau meinte...

Während Innenminister De Maizière auf eine baldige Neuauflage des Gesetzes auf Basis des Urteils drängte, fühlte sich sein bayrischer Kollege Joachim Herrmann vom Verfassungsgericht allgemein benachteiligt. Denn „die Sicherheitsaspekte und die Schutzfunktion des Staates für die Bürger kommen in der jüngsten Spruchpraxis doch etwas zu kurz.“

Nachdem das BVerfG zum wiederholten Male Sicherheitsgesetze für nicht verfassungskonform erklärt hat, erscheint es doch eher so, als ob in der Gesetzgebung der Schutz des Grundgesetzes und der in ihm verankerten Grundrechte allgemein in den letzten Jahren etwas zu kurz kommen würde – die zahlreichen Interventionen des BVerfG in den letzten Jahren sprechen da eine deutliche Sprache.

Zwei Jahre lang war ein verfassungswidriges Gesetz in Kraft

Allen Stellungnahmen ist jedoch eines gemein: Obwohl hier zwei Jahre lang ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt und damit auf täglicher Basis die Grundrechte von Millionen Bürgern verletzt wurden, gesteht keiner der Befürworter der VDS einen Fehler ein. Stattdessen wird sich lauthals darüber empört, dass das liebste Überwachungswerkzeug nun nicht mehr zur Verfügung steht und mit verschiedenen diffusen bis haltlosen Argumenten das Szenario einer akuten Bedrohung in Folge der Gesetzesaufhebung beschworen. (Was in Teilen der Medien leider bereits Anklang findet.)

Deutlich wird, dass hier abermals eine schnelle Lösung her soll, egal, ob das in der Vergangenheit schon diverse Male gegen die Verfassung verstoßen hat oder nicht. Sicherheitsgesetzgebung per „trial and error“ mit der Kontrollinstanz Verfassungsgericht. Ein Reflektion des eigenen politischen Handels auf Basis eines mehr als deutlichen Urteils des höchsten deutschen Gerichtes sieht anders aus.

Ironischerweise war es am 4.3.2010 ausgerechnet Wolfgang Bosbach, der sich nach einer TV-Diskussionsrunde für die Zukunft eine sachliche Debatte frei von jeglicher Polemik wünschte. Gerüchten zu Folge bekräftigte er seinen guten Willen nach der Sendung noch einmal persönlich gegenüber seinem Diskussionspartner padeluun vom FoeBuD mit den laut schreiend hervorgebrachten Worten: "Sie sind eine Flachpfeife. Sie können mich mal kreuzweise."

Links:
Markus Lanz 4.3.2010, Teil 1
Markus Lanz 4.3.2010, Teil 2
Markus Lanz 4.3.2010, Teil 3