18. Türchen
Dieser Artikel stammt aus dem Jahr 2014 und ist daher potentiell veraltet. Schauen Sie doch mal in unseren aktuelleren Adventskalender oder bei der digitalen Selbstverteidigung.
Ach wie gut, das niemand weiß … Oder doch?
Sie haben ja sowieso nichts zu verbergen? Und das Internet nutzen Sie auch nicht so häufig? Leider ist das Internet nicht der einzige Ort dieser Welt, an dem personenbezogenen Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden. Auch in der Alltageswelt werden zu Hauf Daten gesammelt; hier heißen die Sammler beispielsweise Bertelsmann, PayBack, Schufa, Deutsche Bahn, Deutsche Post und Meldebehörde.
Was macht ihr mit meinen Daten?
Wie detalliert das Bild über den Einzelnen dabei werden kann, wie lange Daten gespeichert werden und wie schwierig es ist Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten, hat der Grünen-Politiker Malte Spitz in dem Buch „Was macht ihr mit meinen Daten?“ anhand seiner eigenen Person zusammengestellt. Für einen ersten Eindruck gibt es eine Visualisierung der erfragten Daten auf seiner Webseite. Die Odyssee, die hinter der Recherche zu den eigenen Daten stand, ist lesenswert und unterhaltsam.
Auskunftsrechte – so können Sie Auskunft über gespeicherte Daten erlangen
Es gibt ein gesetzliches Auskunftsrecht, dessen Grundlage das Bundesdatenschutzgesetz ist. Die Bundesdatenschutzbeauftragte und das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein haben Musteranschreiben zusammengestellt, mit denen Auskünfte beantragt werden können.
Um eine Selbstauskunft bei deutschen Behörden einzuholen gibt es einen Auskunftsgenerator, der sich primär an Journalist.innen richtet: Frag-den-Dienst.
Bei international agierenden Unternehmen ist die Auskunft unter Umständen nicht nach dem deutschen Datenschutzgesetz einholbar sondern nach dem jeweiligen Recht des Geschäftssitzes. Da zum Beispiel Facebook bei einem Auskunftsgesuch die Daten nur unvollständig übermittelt, kann man sich daher an die irische Datenschutzbehörde wenden, um die Herausgabe der gesammten Daten durchzusetzen.
Auskunfteien
Auch gegenüber Auskunfteien wie der Schufa gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, einmal im Jahr eine kostenlosen Selbstauskunft einzuholen. Machen Sie Gebrauch von diesem Auskunftsrecht, denn je mehr Menschen ihre Daten einfordern, um so teurer wird das Daten-Sammeln für die Datenkraken! Sollten Sie auf Ihre Anfrage keine oder eine abschlägige Antwort erhalten, senden sie eine zweite Anfrage mit einer Kopie an den zuständigen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit ihres Bundeslandes.
Bild:
Flickr unter Lizenz CC BY 2.0; Autor: Magnus Akselvoll
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Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, auch nicht durch unsere Empfehlungen. Programme können unentdeckte Fehler haben und Datenschnüffeltechniken entwickeln sich weiter. Bleiben Sie wachsam!
Der Artikel ist auf dem Stand vom 17.12.2014. Sollten Sie Fehler finden, Ergänzungen haben oder Empfehlungen bei Ihnen nicht funktionieren, geben Sie uns Bescheid.